zurück

Altlasten

Abfallmanagement

Altlasten nach dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen und Grundstücke, auf denen mit Abfall und/oder mit umweltgefährdenden Stoffen (Lagerung, Behandlung etc.) gearbeitet wurde, die in schädlichen Bodenveränderung oder Gefahren für Grund- oder Oberflächenwasser, menschliche Gesundheit, Nutzpflanzen o. vglb. führen können. Altlastenverdachtsflächen sind in vielen Gemeinden und Städten bekannt oder werden bei Tiefbauarbeiten entdeckt.

Um hohe Kosten für den Auftraggeber zu vermeiden, stehen Ihnen im Altlastenverdachtsfall unsere erfahrenen Sachverständigen gemäß §18 BBodSchG Sachverständigen-Zulassung (SG 2, Gefährdungsabschätzung Boden - Grundwasser und SG 5, Sanierung) zur Verfügung, um gemäß dem BBodSchG, BBodSchV und nach länderspezifischen Merkblättern (z.B. LfW-Merkblatt 3.8/1 in Bayern) wirtschaftliche und zielführende Untersuchungen nach den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. Die fachkundige und kostengünstige Bearbeitung Ihres Projekts garantieren wir als akkreditierte Untersuchungsstelle nach VSU.

Unsere Leistungen:

  • Historische Erkundung mit Recherche
  • Orientierende Untersuchung:
    Ermittlung von Art, Umfang und Intensität belasteter Bereiche, Gefährdungsabschätzung
  • Detailuntersuchung:
    Eingrenzung und Mengenermittlung belasteter Teilbereiche, Sickerwasserprognose, Gefährdungsabschätzung der betroffenen Wirkungsfade
  • Sanierungsuntersuchung
  • Erstellung von Sanierungsplänen
  • Erstellung Kostenschätzungen für Bau- und Sanierungsmaßnahmen
  • Ausschreibung von Sanierungsmaßnahmen
  • Ausschreibung zur Errichtung von Grundwassermessstellen
  • Fachtechnische Begleitung der Sanierungsmaßnahme, Aushubüberwachung
  • Altlastenuntersuchungen
  • Beweissicherung Boden
  • Probenahme Haufwerke nach LAGA PN 98
  • Wasserprobenahme
  • Erkundung per Baggerschurf oder Rammkernsondierungen, inkl. Ausbau zu temporären Grundwassermessstellen
  • Bodenluftprobenahmen inkl. Messung von Deponiegasen

Unsere Qualifikationen:

  • Zulassung als Untersuchungsstelle gem. § 18 BBodSchG für die Untersuchungsbereiche 1 a, 2 a, 3 a, 4 a, 5 a
  • Sachverständige nach § 18 BBodSchG – SG 2 Boden - Gewässer
  • Sachverständige nach § 18 BBodSchG – SG 5 Sanierung
  • Altlastenkoordinator nach DGUV-R 101-004 (BGR 128)
  • Beratende Ingenieure
  • SiGe-Koordinator nach BaustellV (RAB 30, Anl. B und Anl. C)
  • Asbestsachverständiger nach TRGS 519 Anlage 3
  • Sachkunde nach LAGA PN 98
zurück