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Bodenkundliche Baubegleitung (BBB)

Bodenkundliche Baubegleitung (BBB)

Eingriffe in den Boden sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz so schonend wie möglich zu gestalten, um schädliche Bodenveränderungen zu minimieren.

Somit nimmt bei Baumaßnahmen nach der DIN 19639 und der Neufassung der DIN 18915 die Bedeutung der Bodenkundlichen Baubegleitung zu. Für Baumaßnahmen >3.000 m² oder Linienbaustellen kann von der zuständigen Behörde eine Beauftragung einer Baubegleitung gefordert werden.

Durch die Bodenkundliche Baubegleitung sollen z.B. bei Ausbau, Zwischenlagerung und Wiedereinbau folgende Veränderungen vermieden werden:

  • Bodenverdichtungen oder Vernässungen
  • Erosion sowie Stoffaustrag
  • Kontaminationen mit Schadstoffen
  • Vermengung verschiedener Böden oder Materialien

Oberböden sind getrennt sowie sortenrein abzutragen und von anderen Materialien zu lagern. Die Böden und Bodenmaterialien sind so zu behandeln, dass sie nach Abschluss der Baumaßahme wieder natürliche Bodenfunktionen übernehmen können.

Der Baubegleitende Bodenschutz umfasst die Erstellung eines Bodenschutzkonzeptes (BSK) und die Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) bereits in den Phasen der Vorbereitung, Planung, Ausschreibung sowie bei der Durchführung und Zwischenbewirtschaftung.

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